Die Folgen dieser Kondenswasserbildung (Tauwasser) sind Feuchtigkeitsschäden und -mängel wie Schimmelpilzbefall an den Innenseiten von Außenwänden und Fensterteilen, störende Niederschläge am Fenster, Fleckenbildung und Tapetenablösungen. Viele dieser Erscheinungen sind auch hygienisch bedenklich. In jedem Fall müssen solche Probleme, besonders wenn sie häufig auftreten, vermieden werden. |
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| URSACHEN FÜR TAUWASSERBILDUNG | ||
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Wie bekannt ist, enthält die Luft stets einen gewissen Anteil an unsichtbarem Wasserdampf. Dieser Anteil kann jedoch nicht beliebig hoch sein.
Vielmehr besteht eine obere Grenze, die von der Temperatur abhängt. Je kälter die Luft, desto weniger Wasserdampf kann sie aufnehmen. Kühlt man also einen Bauteil stark ab, so kühlt sich die Luft an seiner Oberfläche ebenfalls ab. Damit kann sie aber den im warmen Zustand enthaltenen Wasserdampf nicht mehr tragen. |
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Der überschüssige Wasserdampf wird bei dieser sogenannten Taupunkttemperatur ausgeschieden und erscheint als Wasser auf dem Bauteil. Dies kann sowohl die Fensterscheibe, als auch die Innenseite einer nicht ausreichend wärmedämmenden Außenwand sein.
Besonders gefährdet sind Wände, Decken, Nischen und Oberflächen von Außenwänden hinter eng anstehenden Möbeln, weil geringe Luftzirkulation die Abkühlung und die Kondensatbildung fördert. |
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Das Auftreten von Kondenswasser hat also meistens etwas mit kalten Wänden oder anderen kalten Bauteilen in geheizten Räumen zu tun. Die Raumluft nimmt aus ihrer Umgebung, also Pflanzen, von menschlicher Atmung und selbst aus dem Holz und Mauerwerk, Feuchtigkeit auf.
Wasserdampf aus Küche und Bad reichern die Luft zusätzlich mit Feuchtigkeit an und zwar umso mehr, je wärmer sie ist. Durch die menschliche Transpiration während der Nacht kann sich die Luftfeuchtigkeit derart steigern, dass auch in Schlafzimmern Kondenswasser entstehen kann. Die Gefahr der Oberflächenkondensation an Fenstern und Außenwänden ist umso größer, je feuchter die Raumluft und je kälter die Oberfläche dieses Bauteils ist. Die Raumluft ist umso feuchter, je geringer der Luftaustausch mit der Außenluft ist und je mehr Feuchtigkeitsquellen vorhanden sind. |
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| LÜFTUNG ALS GEGENMASSNAHME |
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Die Hauptursachen der vermehrten Kondenswasserbildung liegen heute bei der aus Energiespargründen notwendigerweise dichteren Gebäudehülle und einem Fehlverhalten bei der Lüftung von Wohnräumen.
Früher erfolgte eine natürliche und dauernde Lüftung durch undichte Stellen in der Gebäudehülle (Fenster, Mauerwerk, Rollladenkasten, etc.). Durch die Zufuhr von kalter, trockener Luft über diese Undichtheiten war die in der beheizten Raumluft enthaltene Feuchtigkeit teilweise so gering, das Luftbefeuchter eingesetzt werden mussten zur Sicherstellung eines angenehmen Raumklimas. |
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EMPFEHLUNGEN FÜR BEWOHNER |
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Richtiges Lüften hilft, hohe Luftfeuchtigkeiten und große Abkühlungen von Bauteilen sowie große Energieverluste zu vermeiden. Richtiges Lüften ist außerdem wichtig für die Erhaltung einer guten Raumluftqualität.
Richtiges Lüften heißt: Während 5-6 höchstens 10 Minuten sind die Fenster vollständig zu öffnen (Stosslüften). Besonders wirksam ist die kurze Querlüftung (Durchzug). Mit diesen Maßnahmen wird in kurzer Zeit viel Raumluftfeuchte abgeführt, das Auskühlen der Wand- und Deckenoberfläche verhindert und eine Menge Heizenergie gespart. Während 5-6 höchstens 10 Minuten sind die Fenster vollständig zu öffnen (Stosslüften). Besonders wirksam ist die kurze Querlüftung (Durchzug). Mit diesen Maßnahmen wird in kurzer Zeit viel Raumluftfeuchte abgeführt, das auskühlender Wand- und Deckenoberfläche verhindert und eine Menge Heizenergie gespart. |
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Es stimmt nicht, dass man beim Lüften feuchte Luft herein lässt, im Gegenteil: Man führt Raumluftfeuchte nach außen ab.
Beachten Sie: In geheizter Raumluft ist aus physikalischen Gründen immer, vor allem in Feuchträumen wie Bad, Küche und Waschküche etc., mehr Feuchtigkeit vorhanden als im kalten Außenklima. Selbst wenn in der kalten Jahreszeit draußen Regen, Schnee und Nebel vorhanden sind, können Sie bedenkenlos lüften. Wann soll gelüftet werden? Machen Sie es sich zur Gewohnheit, bewohnte Räume am Tag 3 mal zu lüften, am Morgen, am Mittag und am Abend, und zwar so wie oben beschrieben. Richtiges Lueften bei längerer Abwesenheit: Vermeiden Sie es, während der Heizperiode das Fenster oder andere Lüftungseinrichtungen in dauernder Kippstellung geöffnet zu lassen. In dieser Stellung kühlen die angrenzenden Bauteile derart aus, dass sich Kondenswasser bilden kann. Zudem geht damit dauernd Heizenergie verloren. Der Einsatz des Dreh-Kipp-Verschlusses ist jedoch in den Sommermonaten angebracht. Das Fenster in dauernder Kippstellung ist in diesen Monaten die richtige Lüftungseinrichtung, die hilft die Raumluftqualität zu verbessern. Sie ist aber kein Ersatz für die richtige Stosslüftung, die von Zeit zu Zeit auch im Sommer vorgenommen werden sollte. |
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Richtiges Lüften und Raumtemperatur: Senken Sie die Raumtemperatur nicht übermäßig und ohne Überprüfung der Isolationsqualität der Gebäudehülle. Unverhältnismäßige Energiesparmaßnahmen können zu Kondenswasserschäden und zu hygienischen Problemen (Schimmelpilzbildung) führen.
Bleiben Sie in den Wohnräumen bei einer Temperatur von etwa 20° C und in den Schlafräumen bei etwa 17°C. Die Türen zwischen kühleren Schlafräumen und den übrigen wärmeren Räumen sollten geschlossen bleiben, dies vor allem bei offenen Grundrissen (z.B. offenes Treppenhaus). Merke: Richtiges Lüften (Stosslüften) spart Energie, ist hygienischer und vermeidet Feuchtigkeitsschäden in Wohnräumen. |
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| Neubauten: In Neubauten mit weniger gut isolierten Außenwänden sollten Möbelstücke, besonders grossflächige, nicht dicht an die Außenwände geschoben werden. Lassen Sie ca. 10 cm Abstand; dies verhindert unliebsame Schäden. Auch in modernen Wohnungen mit dichten Fenstern und Türen ist die Gefahr der Kondenswasserbildung, besonders an Fenstern, groß. Hier ist die richtige Lüftung ebenfalls wichtig. | ||
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Zur Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen sind folgende Gutachter-, Labor- und Ingenieurleistungen erforderlich:
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Durch hohe Grundstückspreise wird stark verdichtetes Bauen gefördert, so dass sowohl die Grundrissausnutzung als auch die Ausnutzung der Grundstücke in die Höhe als auch in die Tiefe nach technischen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. So ergeben sich immer häufiger interaktive Beeinflussungen zwischen neu zu errichtenden und bereits bestehenden Bauwerken der Umgebung sowie deren unmittelbarem Umfeld (wie Mauern, Befestigungen und Vegetationsräume).
Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken, aber auch auf bebauten eigenen Teilgrundstücken haben daher immer mehr an Bedeutung gewonnen. Altbausubstanzen halten Schadenseinwirkungen oft nicht stand, die durch Neu- und Umbauten in einem schon intensiv überbauten Gebietverursacht werden. Das Errichten von Bauwerken an kritischen Stellen in einem Umfange, wie es noch vor einigen Jahrzehnten nicht möglich gewesen wäre, wird ermöglicht durch das Fortschreiten der Bautechnik. Wesentliche Eingriffe in die bestehende Bausubstanz und deren Umfeld finden, einhergehend mit sehr hohem Risiko- und Schadenspotential, vornehmlich im urbanen Umfeld statt.
Ein Privatgutachten hilft in vielen Fällen als Beweissicherung, künftige Konflikte zu vermeiden oder zumindest zu objektivieren. Es kann, insbesondere im vorprozessualen Bereich zur Vermeidung eines Prozesses oder zur Vorbereitung von besonderem Nutzen sein. Darüber hinaus wird es auch im Hauptverfahren selbst Verwendung finden, hat aber nicht die spezielle Beweiskraft eines vom Prozessgericht eingeholten oder eines gerichtlichen Beweisverfahrens.
Im Wege des sogenannten Urkundsbeweises kann das Privatgutachten in den Bauprozess eingeführt werden; etwa zur Widerlegung eines vom Gegner vorgelegten späteren Privatgutachtens oder um sachkundig Bedenken gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Geltung zu bringen. So kann das Gericht zur Einholung eines Ergänzungsgutachtens oder eines Obergutachtens zu veranlasst werden.
Es sollte allerdings von vornherein streng darauf geachtet werden, dass der Privatgutachter ausnahmslos die Grundsätze beachtet, die auch für gerichtliche Gutachten gelten, um hinsichtlich der uneingeschränkten Verwertbarkeit im Prozess kein Risiko einzugehen. Der Sachverständige muss also objektiv und fachlich qualifiziert sein; eine öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen ist von Vorteil. Er darf nicht den Eindruck eines "Gefälligkeitsgutachtens" erwecken, indem einseitig die Interessen seines Auftraggebers vertreten werden. Ein solches Gutachten würde dem Ansehen des Sachverständigen und auch dem seines Auftraggebers schaden.
Konfuzius:
Es gibt drei Wege, klug zu handeln:
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste;
zweitens durch Nachahmen, das ist der Einfachste;
drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
Ein Gutachten ist die nachvollziehbare und nachprüfbare Erledigung der gestellten Aufgabe in Schriftform. Nachvollziehbar ist, wenn ein Laie verstehen kann, wie der Sachverständige seine Ergebnisse erarbeitet hat.
Nachprüfbar ist es, wenn Inhalt und Ergebnis von einem Fachmann überprüft werden können. Das schriftliche Gutachten ist in der Praxis am häufigsten anzutreffen.
Eine Anhörung des Sachverständigen vor Gericht ist eine mündliche Form des Gutachtens; durch die gerichtliche Protokollierung erhält diese nun die Schriftform. Zumeist dient diese Anhörung der Erläuterung oder Ergänzung des bereits vorliegenden schriftlichen Gutachtens.
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38 bis 82 Euro, | |
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36 bis 59 Euro, | |
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31 bis 43 Euro. |
Nach der Rechtsprechung kann man von einem Obergutachten sprechen, wenn ein Sachverständiger aufgrund überragener Sachkunde oder Autorität die durch gegensätzliche Auffassung mehrerer Sachverständiger enstehendenden Zweifel zu klären hat.
"Somit kann man von einem Obergutachter erst dann sprechen, wenn zumindest zwei Gutachten vorliegen, die sich widersprechen, nicht aber dann, wenn lediglich ein nach Meinung einer Prozesspartei unzutreffendes Gutachten beanstandet wird."
Ein Obergutachter ist in folgenden Fällen denkbar:
Das Schiedsgutachten bindet die Beteiligten, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Gutachten unterworfen haben. Das Schiedsgutachten entscheidet rechtsverbindlich über den Streitpunkt.
Der Sachverständige übernimmt durch die Festlegung im Schiedsgutachtervertrag die Erstattung eines Schiedsgutachtens. In dem Schiedsgutachtervertrag wird vereinbart, welche Tatsachen und Leistungen,
beziehungsweise welche Ursachen durch den Sachverständigen zu bewerten sind. Grundsätzlich ist der Schiedsgutachtenvertrag auf die Feststellung von Tatbestandselementen gerichtet.
Im Gegensatz dazu führt das Schiedsgericht die Entscheidung in einem Rechtsstreit verbindlich bei. Der Rechtsweg von einem staatlichen Gericht ist ausgeschlossen. Der Sachverständige entscheidet an Stelle
eines staatlichen Gerichts endgültig über den Streit.
Das Schiedsgutachterverfahren setzt das Bestehen von zwei Verträgen voraus:
Im Schiedsgutachtenvertrag unterwerfen sich beide Parteien der Entscheidung eines Schiedsgutachters. Der Rechtsweg wird jedoch durch den Schiedsgutachtenvertrag nicht verwehrt. Die Verbindlichkeit und Nichtnachprüfbarkeit der vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen sollten im Vertrag nochmals hervorgehoben werden um Meinungsverschiedenheiten über die Wirkung des Schiedsgutachtenvertrags zu beheben.
Im Schiedsgutachtervertrag beauftragen beide Parteien einen Sachverständigen ein Schiedsgutachten zu erstellen. Der Sachverständige sollte dabei beachten, dass durch die Bindung der Beteiligten an das Gutachten und die rechtsverbindliche Entscheidung seine Feststellung eine weitaus größere Wirkung haben als in einem normalen Gutachten. Das Schiedsgutachterverfahren verwehrt den Beteiligten nicht den Gang zu einem Gericht. Der Rechtsweg ist jedoch insoweit eingeschränkt, als das Gericht sich nicht mehr mit den vom Sachverständigen festgelegten Tatsachen befassen kann. Die vom Sachverständigen in seinem Gutachten beantworteten Fragen können nicht mehr Gegenstand des Verfahrens werden: Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn das Schiedsgutachten offensichtlich unrichtig ist.
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